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   OLG Frankfurt, 29.06.1977 - 3 Ws 261/77   

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OLG Frankfurt, 29.06.1977 - 3 Ws 261/77 (https://dejure.org/1977,2327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.1977 - 3 Ws 261/77 (https://dejure.org/1977,2327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 1977 - 3 Ws 261/77 (https://dejure.org/1977,2327)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22

    Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des

    Eine Verwaltungsvorschrift kann solche Bestimmungen - wie diejenigen des Strafvollzugsgesetzes oder höherrangige Rechtsnormen, insbesondere des Verfassungsrechts - nicht einschränken oder abändern (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 Ws 416/04 (StrVollz) -, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 1977 - 3 Ws 261/77 -, NJW 1978, 334, 335); denn alle Ermessensentscheidungen haben sich an den im Gesetz niedergelegten Grundsätzen sowie an grundrechtlichen Vorgaben zu orientieren (Spaniol, a.a.O., Rn. 41, 43 sowie § 116 Rn. 14; vgl. dazu auch OLG Frankfurt, a.a.O., sowie Laubenthal, Strafvollzug 8. Aufl., Kap. 2.5.1. Rn. 42).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1981 - 1 Ws 92/81
    Von ihr kann aber in besonderen Fällen abgewichen werden (zum Wesen derartiger Verwaltungsvorschriften vgl. KG ZfStrVo - SH 79, 24; Frankfurt NJW 1978, 334).
  • OLG Frankfurt, 03.10.1980 - 3 Ws 733/80
    Daraus folgt zunächst, daß dem Gefangenen kein Anspruch auf den Urlaub, sondern nur ein Recht auf fehlerfreien Ermessensgebrauch zusteht (vgl. OLG Frankfurt NJW 1978, 334; OLG Celle JR 1978, 259; OLG Saarbrücken ZfStrVo 1978, 182).
  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Mit diesem Ergebnis stimmt die bisherige Rechtsprechung zu § 13 Abs. 1 StVollzG überein, in der diese Vorschrift überwiegend als reine Ermessensnorm gehandhabt wird und die Verwaltungsvorschriften zu § 13 demgemäß als Ermessensrichtlinien angesehen werden (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. August 1977 - Vollz Ws 2/77; OLG München, Beschluß vom 4. November 1977 - 1 Ws 1203/77; OLG Koblenz, Beschluß vom 30. November 1977 - 2 Ws Vollz Ws 15/77; OLG Celle, Beschluß vom 22. Juli 1977 - 3 Ws 202/77 (StrVollz) wohl auch OLG Frankfurt NJW 1978, 334; vgl. auch Frellesen, NJW 1977, 2050).
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